Balkonkraftwerk Einspeisevergütung 2026: Lohnt sich die Vergütung überhaupt?

Stand: 3. Oktober 2026. Ein Balkonkraftwerk speist häufig Strom ins öffentliche Netz ein, wenn gerade weniger verbraucht als erzeugt wird. Dafür kannst du grundsätzlich eine EEG-Einspeisevergütung beanspruchen. Bei typischen Steckersolargeräten wird aber meist die einfachere unentgeltliche Abnahme genutzt.

Bekomme ich für ein Balkonkraftwerk Einspeisevergütung?

Grundsätzlich ja. Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass Balkon-Solaranlagen EEG-Anlagen sind und grundsätzlich dieselben Fördermöglichkeiten wie andere kleine Solaranlagen nutzen können.

Für die vereinfachten Sonderregeln eines Steckersolargeräts ist jedoch regelmäßig vorgesehen, dass die Anlage der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet wird. Dann erhältst du für eingespeisten Überschussstrom 0 Cent, sparst dir aber zusätzliche Abwicklung.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für neu in Betrieb genommene Solaranlagen vom 1. August bis 31. Dezember 2026 nennt die Bundesnetzagentur bei Teileinspeisung für Gebäudeanlagen bis 10 kW einen Vergütungssatz von 7,70 Cent pro kWh. Für „sonstige Anlagen“ bis 100 kW sind es 6,19 Cent pro kWh.

Welcher Satz bei deinem konkreten Balkonkraftwerk anzuwenden ist, hängt unter anderem von der rechtlichen Einordnung des Montageorts und vom Inbetriebnahmedatum ab.

Was ist die unentgeltliche Abnahme?

Was ist die unentgeltliche Abnahme?

Bei der unentgeltlichen Abnahme darf überschüssiger Solarstrom ins Netz fließen, ohne dass du dafür eine Vergütung verlangst. Der Netzbetreiber übernimmt trotzdem Abnahme, Bilanzierung und Vermarktung des eingespeisten Stroms.

Für typische Balkonkraftwerke ist das oft der pragmatische Standard, weil die jährlich eingespeiste Energiemenge relativ klein ist.

Warum gehört die unentgeltliche Abnahme zu den vereinfachten Regeln?

Die Steckersolar-Sonderregeln des EEG gelten unter anderem für Systeme mit maximal 2.000 Watt installierter Modulleistung und insgesamt maximal 800 VA Wechselrichterleistung. Die Bundesnetzagentur nennt die Zuordnung zur unentgeltlichen Abnahme als weitere Voraussetzung für diese Vereinfachungen.

Kann ich trotzdem die reguläre Einspeisevergütung wählen?

Ja. Die Bundesnetzagentur erklärt ausdrücklich, dass du die unentgeltliche Abnahme nicht zwingend wählen musst. Du kannst für dein Balkonkraftwerk grundsätzlich auch die reguläre Einspeisevergütung beanspruchen.

Dann verlässt du allerdings die vereinfachenden EEG-Sonderregeln für Steckersolargeräte. Unter anderem muss die Einspeisung korrekt gemessen und gegenüber dem Netzbetreiber abgerechnet werden.

Wie viel Geld bringt die Vergütung realistisch?

Wie viel Geld bringt die Vergütung realistisch?

Ein Beispiel: Dein Balkonkraftwerk speist im Jahr 200 kWh Überschuss ins Netz ein. Bei 7,70 Cent/kWh wären das rechnerisch:

200 kWh × 0,077 € = 15,40 € pro Jahr.

Bei 400 kWh Einspeisung wären es rund 30,80 Euro pro Jahr. Daran sieht man, warum der zusätzliche Verwaltungs- und Messaufwand bei kleinen Steckersolargeräten oft in keinem guten Verhältnis zum Ertrag steht.

Eigenverbrauch ist meistens wertvoller

Eigenverbrauch ist meistens wertvoller

Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom zum vollen Arbeitspreis deines Stromtarifs. Liegt dieser beispielsweise bei 30 Cent/kWh, ist dieselbe Kilowattstunde im Eigenverbrauch wirtschaftlich deutlich mehr wert als eine Einspeisung für rund 6 bis 8 Cent/kWh.

Deshalb sollte die erste Optimierung meist beim Eigenverbrauch liegen, nicht bei der Vergütung.

Wie erhöhst du deinen Eigenverbrauch?

  • Waschmaschine oder Spülmaschine tagsüber laufen lassen
  • Grundverbrauch auf sonnige Stunden abstimmen
  • Ost-West-Ausrichtung prüfen
  • Erzeugung und Einspeisung messen
  • Speicher nur bei ausreichendem Überschuss erwägen

Mehr dazu: Balkonkraftwerk-Eigenverbrauch optimieren.

Wann kann sich Einspeisevergütung trotzdem lohnen?

Interessanter kann die reguläre Vergütung werden, wenn dein Balkonkraftwerk zusammen mit einer größeren Dach-PV-Anlage betrieben wird und die Einspeisung ohnehin gemessen und abgerechnet wird. Die Bundesnetzagentur nennt genau diese Konstellation als möglichen Anwendungsfall.

Brauche ich einen Zweirichtungszähler?

Für eine reguläre Vergütungsabrechnung muss die eingespeiste Energie messbar sein. Die Bundesnetzagentur verweist hierfür auf einen Zweirichtungszähler. Bei der vereinfachten unentgeltlichen Abnahme gelten dagegen besondere Übergangsregeln für den Zählertausch.

Mehr dazu: Balkonkraftwerk-Stromzähler 2026.

Vergütung oder Speicher?

Ein Speicher kann den Eigenverbrauch erhöhen, kostet aber deutlich mehr als die wenigen Euro jährliche Einspeisevergütung eines typischen Balkonkraftwerks. Die richtige Entscheidung hängt daher von deinem tatsächlichen Überschuss, Nachtverbrauch und Speicherpreis ab.

Mit dem WattNavi-Amortisationsrechner kannst du verschiedene Szenarien vergleichen.

Fazit

Einspeisevergütung ist auch für ein Balkonkraftwerk grundsätzlich möglich. Für typische Steckersolargeräte ist die unentgeltliche Abnahme jedoch meist einfacher und passt zu den gesetzlichen Sonderregeln. Weil selbst verbrauchter Solarstrom pro Kilowattstunde normalerweise deutlich mehr wert ist als die Vergütung, lohnt es sich zuerst, den Eigenverbrauch zu optimieren.

Weiterlesen: Balkonkraftwerk anmelden · Nulleinspeisung · Einspeisung messen

Quellen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen