Smart Meter beantragen 2026: Anspruch, Frist und Kosten

Stand: 4. Oktober 2026. Du musst nicht warten, bis dein Messstellenbetreiber von selbst ein Smart Meter einbaut. Seit 2025 können Verbraucherinnen und Verbraucher den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems beim grundzuständigen Messstellenbetreiber verlangen.

Wer kann ein Smart Meter auf Wunsch bekommen?

Grundsätzlich können Verbraucher den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems verlangen, auch wenn sie noch nicht in einem gesetzlichen Pflichteinbaufall sind.

Das ist beispielsweise interessant, wenn du einen dynamischen Stromtarif nutzen möchtest.

Wo beantrage ich den Einbau?

Wo beantrage ich den Einbau?

Ansprechpartner ist dein grundzuständiger Messstellenbetreiber. Das ist häufig, aber nicht immer, ein Unternehmen aus dem Umfeld des örtlichen Netzbetreibers.

Den Namen findest du normalerweise auf deiner Stromrechnung oder in den Unterlagen zum Zähler.

Welche Frist gilt?

Die Verbraucherzentrale nennt für den Einbau auf Kundenwunsch eine Frist von vier Monaten ab Beauftragung. Seit Januar 2025 besteht dieser Anspruch grundsätzlich.

Was kostet der gewünschte Einbau?

Was kostet der gewünschte Einbau?

Der Messstellenbetreiber darf ein einmaliges zusätzliches Entgelt verlangen. Die Bundesnetzagentur erklärt, dass das Gesetz einen Betrag bis 100 Euro als jedenfalls angemessen vermutet.

Höhere tatsächliche Kosten sind nicht automatisch ausgeschlossen, müssen aber gesondert begründet werden.

Welche laufenden Kosten kommen hinzu?

Nach dem Einbau gelten die allgemeinen jährlichen Preisregelungen des Messstellenbetriebsgesetzes. Bei optionalen Einbaufällen können zusätzlich besondere jährliche Entgelte relevant sein.

Die Bundesnetzagentur nennt für einen optionalen Einbau bei geringerem Verbrauch beziehungsweise kleinerer Erzeugungsanlage 30 Euro pro Jahr als Preisobergrenze des regulären optionalen Messstellenbetriebs. Beim Einbau ausdrücklich auf Kundenwunsch können weitere gesetzlich vorgesehene Entgeltbestandteile hinzukommen.

Details: Smart Meter Kosten 2026.

Warum die Rechnung vor Beauftragung wichtig ist

Ein dynamischer Tarif kann Stromkosten senken, aber nicht jeder Haushalt spart automatisch. Rechne deshalb die einmaligen und laufenden Messstellenkosten gegen den realistischen Tarifvorteil.

Einbau wegen dynamischem Stromtarif

Ein intelligentes Messsystem ist die Voraussetzung für einen echten dynamischen Stromtarif. Wenn du aktuell nur eine moderne Messeinrichtung hast, reicht diese nicht aus.

Mehr dazu: Dynamischer Stromtarif ohne Smart Meter?

Was ist, wenn der Zählerschrank zu alt ist?

Der Smart Meter selbst ist nur ein Teil des Einbaus. Wenn der vorhandene Zählerplatz technisch angepasst werden muss, können zusätzliche Arbeiten an der Kundenanlage notwendig werden. Diese Kosten sind nicht automatisch durch das reguläre Messstellenentgelt abgedeckt.

Mieter: Wer beantragt den Smart Meter?

Auch Mieter sind Anschlussnutzer und können je nach Konstellation einen Einbauwunsch haben. Muss jedoch der Zählerschrank baulich umgebaut werden, betrifft das die feste elektrische Anlage des Gebäudes und damit typischerweise den Eigentümer beziehungsweise Vermieter.

Kann ich einen anderen Messstellenbetreiber wählen?

Grundsätzlich besteht ein Wahlrecht für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Dabei solltest du beachten, dass die gesetzlichen Preisobergrenzen des grundzuständigen Messstellenbetreibers nicht automatisch für jeden Drittanbieter gelten.

Worauf bei Drittanbieter-Angeboten achten?

Die Bundesnetzagentur empfiehlt bei einem externen Anbieter darauf zu achten, dass die erforderlichen Zertifizierungen für den Smart-Meter-Gateway-Betrieb vorliegen. Zusätzlich solltest du Vertragslaufzeit, Einbaukosten und laufende Gebühren prüfen.

Praktischer Ablauf

Praktischer Ablauf
  1. Grundzuständigen Messstellenbetreiber ermitteln.
  2. Smart-Meter-Einbau auf Kundenwunsch schriftlich beauftragen.
  3. Einmalige und laufende Kosten bestätigen lassen.
  4. Prüfen, ob der Zählerplatz angepasst werden muss.
  5. Einbautermin dokumentieren.
  6. Nach Inbetriebnahme Portal- und Messdatenzugang einrichten.

Welche Angaben solltest du dir schriftlich geben lassen?

  • Einbauentgelt
  • jährliche Messstellenkosten
  • voraussichtlicher Einbautermin
  • notwendige Arbeiten am Zählerschrank
  • Zugang zum Messdatenportal
  • Ansprechpartner bei technischen Problemen

Fazit

Ein Smart Meter lässt sich 2026 aktiv beantragen. Seit 2025 besteht grundsätzlich ein Anspruch auf vorzeitige Ausstattung; die Verbraucherzentrale nennt eine Vier-Monats-Frist. Vor der Beauftragung solltest du einmalige Einbaukosten, laufende Messstellenkosten und einen möglichen Umbau des Zählerplatzes zusammen betrachten.

Weiterlesen: Smart Meter 2026 · Smart Meter Einbau ablehnen? · Datenschutz

Zum Themenbereich: Smart Meter & Stromtarife

Quellen

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