Stand: 6. Oktober 2026. Neben dem Stromanbieter kannst du grundsätzlich auch den Messstellenbetreiber wechseln. Das ist besonders interessant, wenn du ein Smart Meter schneller bekommen oder zusätzliche Mess- und Datenfunktionen nutzen möchtest. Ein Wechsel sollte aber nicht allein nach dem monatlichen Preis entschieden werden.
Was macht ein Messstellenbetreiber?
Der Messstellenbetreiber ist für Einbau, Betrieb und Wartung deines Stromzählers beziehungsweise intelligenten Messsystems zuständig. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist häufig der örtliche Netzbetreiber oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen.
Kann ich meinen Messstellenbetreiber frei wählen?

Grundsätzlich ja. Die Bundesnetzagentur erklärt, dass Anschlussnutzer einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen können, sofern dieser einen ordnungsgemäßen Messstellenbetrieb gewährleistet.
Was ändert sich bei einem Wettbewerber?

Der wichtigste Unterschied: Die gesetzlichen Preisobergrenzen für den grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten nicht automatisch für einen frei gewählten wettbewerblichen Anbieter.
Ein günstiger Einstiegspreis sollte daher immer zusammen mit Vertragslaufzeit, laufenden Gebühren und Zusatzleistungen bewertet werden.
Ist der Wechsel selbst kostenpflichtig?
Nach Angaben der Bundesnetzagentur darf für den eigentlichen Wechsel des Messstellenbetreibers kein Wechselentgelt verlangt werden.
Zusätzliche Leistungen oder der Einbau besonderer Messtechnik können dagegen vertraglich bepreist sein.
Welche Angaben braucht die Wechselerklärung?
Die Bundesnetzagentur nennt insbesondere:
- Name und Anschrift
- Entnahmestelle beziehungsweise Zähler- oder Zählpunktangaben
- Name und Anschrift des neuen Messstellenbetreibers
- gewünschter Wechselzeitpunkt
Die weitere technische Abwicklung erfolgt anschließend zwischen altem und neuem Messstellenbetreiber.
Wo finde ich meinen aktuellen Messstellenbetreiber?
Der Messstellenbetreiber muss auf der Energierechnung genannt werden. Bei klassischen Haushalten ist er oft identisch mit dem örtlichen Netzbetreiber, aber das muss nicht immer so sein.
Warum wechseln Verbraucher überhaupt?
Mögliche Gründe sind:
- schnellerer Smart-Meter-Einbau
- besseres Online-Portal
- zusätzliche Daten- oder Schnittstellenangebote
- Integration in HEMS, Speicher oder Wallbox
- Bündelangebote mit dynamischem Stromtarif
Vorsicht bei Bündelangeboten
Ein Anbieter kann Smart Meter, Stromtarif, Speicher und Energiemanagement in einem Paket vermarkten. Solche Angebote können bequem sein, schaffen aber auch Abhängigkeiten. Prüfe deshalb, welche Komponenten du nach Vertragsende weiter nutzen kannst.
Was müssen Mieter beachten?
Mieter können grundsätzlich selbst Anschlussnutzer und damit wahlberechtigt sein. Die Bundesnetzagentur weist jedoch auf eine Ausnahme hin: Hat der Vermieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen gebündelten Messstellenbetrieb für die Liegenschaft gewählt, kann das individuelle Wahlrecht eingeschränkt sein.
Wer zahlt einen nötigen Zählerschrank-Umbau?
Ein Wechsel des Messstellenbetreibers ändert nichts an der Verantwortung für die Kundenanlage. Muss der Zählerplatz technisch umgebaut werden, trägt diese Kosten grundsätzlich der Anschlussnehmer, also bei Mietobjekten typischerweise der Eigentümer.
Smart Meter vom Drittanbieter: auf Zertifizierung achten
Die Bundesnetzagentur empfiehlt, bei einem alternativen Anbieter zu prüfen, ob die erforderlichen Zertifizierungen für den Smart-Meter-Gateway-Betrieb vorliegen.
Wie lange sollte ein Vertrag laufen?
Kurze und transparente Vertragslaufzeiten reduzieren das Risiko, bei steigenden Gebühren oder schlechter Leistung lange gebunden zu sein. Prüfe insbesondere Kündigungsfrist, Hardwarebindung und Gebühren nach Ablauf eines Aktionszeitraums.
Kann ich später zurück zum grundzuständigen Betreiber?
Grundsätzlich ist ein erneuter Wechsel möglich. Die konkrete Abwicklung richtet sich nach Vertrag und Messstellenbetriebsgesetz. Vor einer Kündigung solltest du sicherstellen, dass keine Lücke im Messstellenbetrieb entsteht.
Was tun bei Problemen?
Beschwere dich zunächst schriftlich beim Unternehmen. Bleibt die Beschwerde erfolglos, verweist die Bundesnetzagentur für Verbraucher auf die Schlichtungsstelle Energie. Bei Fragen zur Messung einer Erneuerbare-Energien-Anlage kann außerdem die Clearingstelle EEG|KWKG relevant sein.
Checkliste vor dem Wechsel

- jährliche Gesamtkosten vergleichen
- Preisobergrenzen des Grundversorgers als Vergleich kennen
- Einbaukosten prüfen
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist prüfen
- Datenportal und Schnittstellen vergleichen
- BSI-Zertifizierung bei Smart-Meter-Angeboten prüfen
- Hardware- und Tarifbindung vermeiden, wenn unnötig
Fazit
Ein Wechsel des Messstellenbetreibers kann sinnvoll sein, wenn du bessere digitale Funktionen oder einen schnelleren Smart-Meter-Einbau möchtest. Der größte Unterschied zum grundzuständigen Betreiber ist, dass gesetzliche Preisobergrenzen beim Wettbewerber nicht automatisch gelten. Deshalb solltest du nicht nur den Zähler, sondern den gesamten Vertrag vergleichen.
Weiterlesen: Smart Meter beantragen · Smart Meter Kosten · Smart-Meter-Gateway
Zum Themenbereich: Smart Meter & Stromtarife