Wärmepumpe Förderung 2026: KfW-Zuschuss, Boni und Antrag richtig planen

Stand: 12. Oktober 2026. Die Heizungsförderung wurde zum 21. Juli 2026 angepasst. Für private Eigentümer bestehender Wohngebäude läuft die zentrale Förderung weiterhin über die KfW. Wichtig ist, die neuen Fördersätze und den richtigen Zeitpunkt der Antragstellung zu kennen.

Wie hoch ist die Grundförderung 2026?

Die KfW gewährt für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung weiterhin eine Grundförderung von 30 Prozent.

Für die erste Wohneinheit können seit dem 21. Juli 2026 maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt werden.

Welche Boni gibt es zusätzlich?

Welche Boni gibt es zusätzlich?

Je nach persönlicher Situation können zur Grundförderung weitere Boni kommen. Dazu gehören insbesondere der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus.

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit der Anpassung im Juli 2026 16 Prozent. Er setzt unter anderem voraus, dass eine bestimmte alte, funktionsfähige Heizung fachgerecht ersetzt und entsorgt wird.

Wie funktioniert der Einkommensbonus?

Für selbstnutzende Eigentümer ist ein Einkommensbonus möglich. Die Höhe hängt vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ab. Nach den seit Juli 2026 geltenden Regeln sind je nach Einkommensstufe 10, 30 oder 40 Prozent möglich.

Bei Haushalten mit mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind wird die Bemessungsgrenze einmalig um 10.000 Euro angehoben.

Wie hoch kann die Gesamtförderung werden?

Grundförderung und Boni sind gedeckelt. Je nach persönlicher Situation kann die Förderung bei selbstnutzenden Eigentümern bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen.

Die genaue Obergrenze hängt insbesondere von Einkommen und Bonusvoraussetzungen ab.

Was hat sich im Juli 2026 geändert?

Zum 21. Juli 2026 wurden mehrere Punkte angepasst:

  • Grundförderung bleibt bei 30 Prozent.
  • Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit liegt bei 28.000 Euro.
  • Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent.
  • Der frühere Effizienzbonus ist entfallen.
  • Der Emissionsminderungszuschlag ist entfallen.
  • Beim Einkommensbonus wurden neue Einkommensstufen eingeführt.

Gibt es den alten Wärmepumpen-Effizienzbonus noch?

Nein. Für neue Anträge nach der Förderanpassung vom 21. Juli 2026 ist der frühere Effizienzbonus entfallen. Ältere Artikel mit einem zusätzlichen 5-Prozent-Wärmepumpenbonus können deshalb veraltet sein.

Wer beantragt die Förderung?

Private Eigentümer bestehender Wohngebäude nutzen in der Regel das KfW-Programm Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, Zuschuss 458.

Für Unternehmen, Kommunen oder bestimmte Eigentümerkonstellationen gelten andere KfW-Produkte.

Muss der Antrag vor dem Einbau gestellt werden?

Muss der Antrag vor dem Einbau gestellt werden?

Ja. Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.

Vor dem Antrag brauchst du außerdem einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen. Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die an die KfW-Förderzusage geknüpft ist.

Warum ist die Vertragsklausel so wichtig?

Ein Vertrag ohne diese Förderklausel kann als schädlicher Vorhabenbeginn gelten. Die KfW weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bedingung nicht einfach nachträglich ergänzt werden darf.

Was ist die BzA?

Vor dem Zuschussantrag brauchst du eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Sie wird von einem berechtigten Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten erstellt und bestätigt unter anderem die technischen Fördervoraussetzungen und förderfähigen Kosten.

Welche Wärmepumpen sind förderfähig?

Nicht jede Anlage erfüllt automatisch die technischen Mindestanforderungen. Für die Förderung gelten unter anderem Effizienz- und Geräuschanforderungen. Das BAFA veröffentlicht eine Liste förderfähiger Wärmepumpen.

Förderung ist nicht gleich tatsächlicher Kaufpreis

Die Förderung bezieht sich nur auf förderfähige Kosten und den jeweils geltenden Höchstbetrag. Liegt dein Gesamtprojekt darüber, wird der übersteigende Teil nicht mit demselben Prozentsatz bezuschusst.

Beispiel mit 28.000 Euro förderfähigen Kosten

Bei 30 Prozent Grundförderung ergibt sich rechnerisch ein Zuschuss von:

28.000 € × 30 % = 8.400 €.

Kommen persönliche Bonusvoraussetzungen hinzu, kann der Zuschuss höher ausfallen. Ob du einen Bonus wirklich erfüllst, muss vor dem Antrag anhand der KfW-Bedingungen geprüft werden.

Was ist mit Landes- und Kommunalförderung?

Zusätzlich können Länder, Städte oder Gemeinden eigene Programme anbieten. Ob eine Kombination zulässig ist, hängt vom konkreten Programm ab. Deshalb solltest du regionale Förderung separat prüfen.

Förderung und Wärmepumpenplanung gehören zusammen

Wähle die Anlage nicht nur nach maximalem Zuschuss. Eine schlecht dimensionierte Wärmepumpe bleibt auch mit hoher Förderung technisch und wirtschaftlich ungünstig.

Mehr dazu: Wärmepumpe im Altbau und Wärmepumpen-Stromverbrauch berechnen.

Checkliste für den Antrag

Checkliste für den Antrag
  1. Gebäude und Heizsystem prüfen lassen.
  2. Förderfähige Wärmepumpe auswählen.
  3. Angebot und Fachunternehmen festlegen.
  4. Vertrag mit Förderklausel abschließen.
  5. BzA erstellen lassen.
  6. KfW-Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen.
  7. Förderzusage abwarten und Projekt umsetzen.
  8. Nachweise nach Fertigstellung einreichen.

Fazit

Die Wärmepumpenförderung ist 2026 weiterhin attraktiv, hat sich aber im Juli deutlich geändert. Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent, während einzelne frühere Boni weggefallen beziehungsweise angepasst worden sind. Besonders wichtig ist der korrekte Ablauf: Vertrag mit Förderklausel, BzA und Antrag müssen vor dem tatsächlichen Baubeginn sauber vorbereitet sein.

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Quellen

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